Bußgeldzuweisungen Weitere Möglichkeiten zu spenden Sie entscheiden über die Vergabe von Geldauflagen? Ihnen selbst wurde die Zahlung eines Bußgelds auferlegt? Dann freuen wir uns sehr über Ihre Zuweisung, mit der Sie uns ermöglichen, Leben zu retten. Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern leisten Justiz- und Finanzbehörden, Strafgerichte und Staatsanwaltschaften eine wertvolle Unterstützung zu unserer Arbeit. Die zugewiesenen Beträge kommen Menschen zugute, die dringend medizinische Hilfe benötigen aber keinen Zugang zu Medikamenten oder einer Basisversorgung haben, sei es hervorgerufen durch Krieg, Armut, Epidemien oder Naturkatastrophen. Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen Wir sind als gemeinnützig anerkannt und bei allen Oberlandesgerichten gelistet. Dort leisten wir jährlich Rechenschaft über die Verwendung der erhaltenen Zuweisungen. Wir garantieren Ihnen: eine schnelle und diskrete Abwicklung transparente Kontoführung über ein separates Bußgeldkonto fristgerechte Bestätigung von Geldeingängen sowie Benachrichtigungen über Zahlungsverzug Ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck Strikte Einhaltung der Rechenschaftspflicht bei den OLGs und Staatsanwaltschaften Strenge Einhaltung der Datenschutzbestimmungen Bitte beachten Sie, dass für die Zuweisung von Geldauflagen keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden darf. Downloads action medeor Satzung Fax-Vorlage Ihre Ansprechpartnerin Karla Sabrowski Spendenservice und -verwaltung Tel.: 02156 9788-155 TPL_EMAIL Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.