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Kurzmeldungen Tag des Testaments: Tipps zur Testaments-Gestaltung

Schätzungen gehen davon aus, dass die Deutschen zwischen 250 und 400 Milliarden Euro vererben – und zwar jedes Jahr. Etwa jeder fünfte Erbfall landet allerdings vor Gericht. Oft nur deshalb, weil der letzte Wille des Verstorbenen fehlerhaft oder nicht eindeutig war.

Christoph Sasse, Fachanwalt für Erbrecht im rheinischen Meerbusch, erläutert die Hintergründe und gibt Tipps zur richtigen Testamentsgestaltung.

Herr Sasse, braucht eigentlich jeder Mensch ein Testament?

Christoph Sasse: Nein, überhaupt nicht. Es gibt ja die gesetzliche Erbfolge. Wer seinen Bedarf dadurch geregelt sieht, braucht kein Testament.

Was regelt die gesetzliche Erbfolge?

Sasse: Im Grunde sorgt sie dafür, dass das Geld in der Familie bleibt. Die lieben Verwandten des Verstorbenen erben sein Vermögen nach bestimmten einem Verteilungsschlüssel, den das Gesetz festlegt.

Und wann ist ein Testament sinnvoll?

Sasse: Immer dann, wenn man die Verteilung seines Vermögens im Todesfall anders regeln möchte als es das Gesetz vorsieht. Das ist oft der Fall, wenn man keine Kinder hat und nicht möchte, dass irgendein weit entfernter Neffe dritten Grades alles erbt. Auch wenn man guten Freunden etwas vermachen möchte oder gemeinnützigen Organisationen, geht das nur mit einem Testament.

Kann jeder sein Testament einfach so aufsetzen?

Sasse: Ja, das geht. Aber man muss viele Erfordernisse beachten, sonst kann ein Testament ungültig sein oder angefochten werden. Da reichen schon Kleinigkeiten, zum Beispiel, wenn das Datum fehlt oder wenn es mehrere Dokumente gibt.

Sind solche Fehler häufig?

Sasse: Leider ja. Etwa die Hälfte aller privat aufgesetzten Testamente in Deutschland sind fehlerhaft. Wenn man bedenkt, dass die Deutschen im Jahr schätzungsweise bis zu 400 Milliarden Euro vererben, ist das eine ganze Menge.

Und was sind die Folgen?

Sasse: Fehlerhafte Testamente führen meistens dazu, dass sich im Nachhinein über den letzten Willen des Verstorbenen gestritten wird. Wer das nicht möchte, sollte sich im Vorfeld beraten lassen.

Welche Motivation haben Menschen beim Erstellen ihres Testaments?

Sasse: Sie möchten, dass ihr Vermögen dem Zweck zugeführt wird, den sie sich wünschen. Wer zum Beispiel Kinder hat, möchte sie in der Regel versorgt wissen. Aber auch wer keine Nachkommen hat, möchte, dass mit seinem Geld Sinnvolles geschieht. Oft werden dann auch Summen für einen guten Zweck gespendet. 

Wie gehen Sie in der Beratung solcher Menschen vor?

Sasse: In der Beratung malen wir zunächst gemeinsam einen großen Stammbaum auf und schauen, wer da nach dem Gesetz alles erben würde. Wenn das Ergebnis dem Willen des Erblassers entspricht, ist alles gut. Wenn nicht, schauen wir, wer sonst als Erbe in Frage kommt: Freunde, Patenkinder, Hilfsorganisationen… Am Ende schaffen wir Klarheit, was mit dem Vermögen im Todesfall geschehen soll.

Und wie erleben Sie die Menschen, wenn sie ihren letzten Willen formuliert haben?

Sasse: Für viele Leute ist es ein sehr emotionales Thema, was mit ihrem Erbe geschieht. Es geht ja immer auch ein wenig um die Frage, was von einem bleibt. Wenn sie dann aber sicher sind, alles gut geregelt zu haben, sind die meisten Menschen glücklich und sehr erleichtert. Es ist für viele befreiend, die Dinge nach dem eigenen Tod geregelt zu haben.

Herr Sasse, wir danken Ihnen für das Gespräch.

 

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Vortrag „Testament und Erbe“
Mittwoch, 16. Oktober, 18.00 Uhr
Marriott Hotel, Johannisstraße 76-80, Köln

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Susanne.Schuran@medeor.de 
02156-97 88 171

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